Reinhardt sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Amtsärzte seien voll damit ausgelastet, Infektionsketten nachzuverfolgen und Quarantänemaßnahmen einzuleiten. Die Überwachung und die Sanktionierung dieser Maßnahmen müssten andere übernehmen, so der Präsident der Bundesärztekammer.
Rückkehrer aus Risikogebieten müssen sich in eine 14-tägige Selbstisolation begeben. Ab dem 1. Oktober soll die Möglichkeit bestehen, die Quarantäne durch einen negativen Test frühzeitig zu beenden, allerdings erst ab dem fünften Tag. Das haben Bund und Länder gestern gemeinsam festgelegt.
Auf der Videoschalte wurde außerdem ein deutschlandweit einheitliches Bußgeld für Maskenverweigerer in Höhe von mindestens 50 Euro vereinbart. Sachsen-Anhalt hat allerdings angekündigt, das nicht umzusetzen – mit Hinweis auf die geringen Infektionszahlen in dem Bundesland.
deutschlandfunk
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